Seit vielen Jahren kämpfen Zöliakie Betroffene für einen finanziellen Ausgleich der viel höheren Lebensmittelkosten, die eine glutenfreie Spezialkost mit sich bringt.
Mit der Steuererklärung 2021 können alle Menschen mit einem Behindertengrad ab 20 einen festgelegten Pauschbetrag von der Steuer absetzen.
Diese sogenannte Behindertenpauschale gilt ab diesem Jahr auch für Zölis – also für Menschen mit ärztlich diagnostizierter Zöliakie!
❓ Was ist eine Behindertenpauschale ❓
Personen sind im Sinne des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) behindert, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft länger als 6 Monate hindern können.
❓ Wer legt den Grad der Behinderung (GdB) fest ❓
Der Grad der Behinderung wird durch einen ärztlichen Gutachter individuell festgelegt.
Hierfür muss der Antrag “Zur Durchführung des Feststellungsverfahrens und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises” ausgefüllt und beim Sozialamt eingereicht werden (inkl. der Krankenakte). Das Dokument kann man auf der Website des jeweiligen Sozialamtes herunterladen und ausfüllen.
Die Bearbeitung im Sozialamt dauert im Schnitt 3-4 Monate.
❓ Und was habe ich davon ❓
Bei einem Grad der Behinderung von 20 liegt der Pauschbetrag im Jahr 2022 bei 384€ .
Bitte beachte: Für jede eingereichte Erkrankung erhält man einen individuellen Prozentsatz, welche nicht addiert werden können.
Ein Beispiel: Asthma (10) und Zöliakie (20) liegen vor. Man kann leider keinen GdB von 30 geltend machen, sondern es bleibt bei dem höchsten Wert von 20.
❓ Gilt das auch für meine Steuererklärung, wenn mein Kind Zöliakie hat❓
Laut der Website www.lohnsteuer-kompakt.de können Eltern sich den Pauschbetrag übertragen lassen.